Unterhalt minderjähriger Kinder; Änderung Mindestunterhalt
Änderung des Mindestunterhalts nach der Mindestunterhaltsverordnung für minderjährige Kinder:
Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird zum 01.01.2018 und 01.01.2019 wie folgt neu festgelegt und beträgt monatlich:
- in der ersten Altersstufe ab 01.01.2018 348 EUR und ab 01.01.2019 354 EUR.
- in der zweiten Altersstufe ab 01.01.2018 399 EUR und ab 01.01.2019 406 EUR.
- in der dritten Altersstufe ab 01.01.2018 467 EUR und ab 01.01.2019 476 EUR.
Ab dem 01.01.2018 beträgt das Kindergeld für
das erste und zweite Kind 194 EUR (1/2 = 97 EUR)
das dritte Kind 200 EUR (1/2 = 100 EUR)
und ab dem vierten Kind 225 EUR (1/2 = 112,50 EUR)
Die Zahlbeträge ergeben sich nach Abzug des hälftigen Kindergeldbetrages von den Tabellenbeträgen; bei volljährigen unterhaltsberechtigten Kindern wird das volle Kindergeld vom Tabellenbetrag abgezogen.
Die neue Unterhaltstabelle gilt ab 01.01.2018.