Wechsel der Steuerklasse bei Trennung!

24.10. 2022

Steuerklassenwechsel bei Trennung der Eheleute

Die Steuerklasse hängt davon ab, ob die Eheleute dauernd getrennt leben. Ob es zur Scheidung kommt oder nicht, ist für die Wahl der richtigen Steuerklasse dagegen irrelevant. “Dauernd getrennt” leben Eheleute, wenn Sie ab dem 1.

Januar eines Jahres im steuerrechtlichen Sinn getrennt leben und auch das gesamte Jahr über keine Unterbrechung der Trennung stattfindet.

Deshalb muss die Steuerklasse zum Beginn des nächsten Kalenderjahres, welches auf die Trennung folgt, geändert werden.

Beispiel: Die Eheleute trennen sich am 01.07.2018., durch Auszug einer der Ehegatten. Der Wechsel der Steuerklasse hat deshalb zum 01.01.2019 zu erfolgen.

Erfolgt die Trennung der Eheleute zum 01.12.2018, dann erfolgt der Wechsel der Steuerklasse zum 01.01.2019.

Die neue Steuerklasse gilt also immer ab dem 1. Januar des Jahres, welches auf die Trennung folgt.

Ab dem 1. Januar des Jahres, das auf die Trennung folgt, können sie nicht mehr gemeinsam veranlagt werden. Sie werden dann beide nach Steuerklasse I besteuert.

 

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